Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie einige Informationen zu den vertraglichen Grundlagen für eine Behandlung in unserer Praxis.

  1. Bei Erstvorstellung schließen wir mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag. Das Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich zwischen Ärztin und volljähriger/m PatientIn, nicht über Dritte wie Versicherungen. Bei Minderjährigen ist der Vertragsparter und Rechnungsempfänger grundsätzlich der unterzeichnende Erziehungsberechtigte.
  2. Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der letzten Fassung vom 01.05.2001 und ggf. den Analogabrechnungs-Empfehlungen der Bundesärztekammer bis zum 2,3fachen Regelsatz,  bei überdurchschnittlicher/m Schwierigkeit oder Zeitaufwand auch bis zum 3,5fachen Satz für ärztliche und 2,5fachen Satz für technische Leistungen. Darüber hinaus gehende Steigerungssätze werden vorab schriftlich individuell vereinbart. Abweichende Beihilfebestimmungen oder Versicherungstarife können nicht berücksichtigt werden.
  3. Falls notwendig werden sog. Analogziffern (im Regelfall nach dem Empfehlungen der Bundesärztekammer) zum Ansatz gebracht. Analogziffern betreffen Leistungen, die in der GOÄ nicht oder nur unzureichend erfasst sind. Auf Wunsch wird dem Vertragspartner ein Kostenvoranschlag für vorgesehene Leistungen erstellt. Bei Leistungserbringung durch Dritte (z..B. Labor, Histologie) wird von diesen eine gesonderte Rechnung an den Patienten erstellt.
  4. Wir behandeln Sie medizinisch nach bestem Wissen und Gewissen, eine Garantie für eine vollständige Erstattung der Rechnungssumme durch Versicherer oder Beihilfestellen wird von uns jedoch ausdrücklich nicht übernommen, denn „die Ausrichtung ärztlichen Handelns nach den in ihrer Vielgestaltigkeit unbekannten Erstattungsmöglichkeiten des Versicherten ist unzulässig“ (OLG Koblenz 6U286/87 und 7U50/85). Dies trägt u.a. der Tatsache Rechnung, dass der Arzt alleinig für die qualitativ gute und vollumfängliche Leistungserbringung entsprechend der medizinischen Notwendigkeit haftet und nicht der Kostenträger.
  5. Die Zahlungspflicht für eine korrekt erstellte ärztliche Rechnung obliegt dem/r PatientIn bzw. deren gesetzlichem Vertreter. Eine gestellte Rechnung ist nach der Gesetzesgrundlage der GOÄ direkt nach Erhalt zur Zahlung fällig.
  6. Bei rein ästhetisch motivierten Fragestellungen besteht keine Erstattungsverpflichtung durch Kostenträger. In diesen Fällen sind wir verpflichtet, auf die Rechnungssumme auch die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Medizinisch notwendige Leistungen sind hingegen von der Mehrwertsteuer befreit.
  7. Wir führen eine reine Bestellpraxis. Terminvereinbarungen sind verbindlich und bei Verhinderung frühestmöglich, bei längeren Terminen (Eingriffe, medizinische Kosmetik, Fussbehandlungen) mindestens 24 h vorab abzusagen. Werden Termine nicht fristgerecht storniert, behalten wir uns die Berechnung eines Ausfallhonorares vor, sofern diese nicht mehr von unserer Warteliste nachbesetzt werden können. Für die Nichteinhaltung von Terminen ohne jede Rückmeldung („No show“) stellen wir in jedem Fall eine Ausfallrechnung. Die Höhe des Ausfallhonorares richtet sich nach der vereinbarten Leistung und beträgt 90% des dafür normal angefallenen Rechnungsbetrages. Stornierungen sind telefonisch, per Fax oder Email sowie bei Buchung über das Onlinesystem auch direkt dort möglich. Eine erneute Terminvergabe erfolgt erst bei Ausgleich aller offenen Rechnungsbeträge.
  8. Rechnungen für ästhetisch motivierte Leistungen sind sofort fällig, ansonsten bitten wir um den Ausgleich gestellter Rechnungen binnen 3 Wochen ab Rechnungsdatum. Jeder kann natürlich einmal etwas vergessen, etwaige notwendige Mahnungen sind jedoch kostenpflichtig, da uns dafür auch Kosten entstehen (Druck, Porto, Personalkosten). Nach 2 notwendigen Mahnungen übergeben wir Vorgänge direkt an die Firma Agenda Inkasso.