Allergietests

Allergietests

Aufgrund einer Änderung des Arzneimittelgesetzes mussten vor Kurzem alle allergologischen Testsubstanzen erneut als Arzneimittel zugelassen werden. Dies hat deren Erwerb sehr verteuert. Da Testsubstanzen nach der inzwischen 27 Jahre alten ärztlichen Gebührenordnung nicht separat als Material berechnet werden dürfen, mussten wir aus betriebswirtschaftlichen Gründen unseren allergologischen Tätigkeitsbereich deutlich inschränken.

Aktuell führen wir noch durch:

  • orientierender Standard-Allergietests bei V.a. Inhalationsallergie
  • orientierender Standard-Epikutantest bei V.a. Kontaktallergie
  • Blutentnahmen für Antikörpernachweise im RAST

Testungen auf Medikamente, Nahrungsmittel, Insektengifte, Umweltgifte oder Berufsallergene können in unserer Praxis nicht erfolgen.