Sondertarife (Post B, KVB, Standardtarif, Basistarif etc.)
Obwohl als Privatpraxis nicht dazu verpflichtet (o.g. Sonderregeln betreffen Verträge zwischen kassenärztlicher Bundesvereinigung und Versicherern), haben wir in der Vergangenheit versucht, unseren Patienten diesbezüglich entgegen zu kommen, auch wenn dies bis zu 25% Rabatt auf gleiche Leistungen allein zu unseren Lasten beinhaltete.
Angesichts einer inzwischen 27 Jahre alten und bereits zu 60% inflationierten ärztlichen Gebührenordnung können wir das jedoch betriebswirtschaftlich nicht weiter aufrechterhalten.
Wir berechnen im Minimum den 2,3fachen GOÄ-Regelsatz, in begründeten Fällen (erhöhter Zeitaufwand, erhöhte Schwierigkeit) auch bis zum 3,5fachen GOÄ-Satz.