Da doch immer wieder Unklarheiten auftreten, noch einmal eine kurze Übersicht auf der Startseite.
Aktuelle Terminverfügbarkeit ab: Mitte September 2026
1. Unsere Praxis ist eine Privatpraxis, GKV-Behandlungen sind NICHT möglich, gesetzlich Versicherte können jedoch als Selbstzahler zu uns kommen und die Kosten selbst tragen.
2. Wir sind KEINE Akutversorgungspraxis, sondern arbeiten spezialisiert und ausschließlich mit Terminen und einem gewissen zeitlichen Vorlauf von aktuell ca. 3 Monaten. Dies ist nicht zuletzt auch der Tatsache geschuldet, daß wir eine kleine stark spezialisierte Praxis mit nur 1 Ärztin, 1 MFA und 1 Kosmetikerin sind und nicht Alles und vor allem nicht Alles sofort bereitstellen können.
3. Unser Behandlungsschwerpunkt liegt in Bereich Diagnostik und Behandlung von Hautkrebs, Vor- und Nachsorge, Operationen an der Haut und Laser. Für alles Weitere bestehen momentan nur sehr geringe Kapazitäten für Stammpatienten, die sich in den letzten 5 Jahren regelmäßig in unserer Behandlung befanden. Dringliche Akuttermine können wir auch für Bestandpatienten ausschließlich morgens VOR der regulären Sprechstunde um 9.45 Uhr anbieten. Neupatienten nehmen wir derzeit generell nur noch im Rahmen unseres Schwerpunktes bei Verdacht auf das Vorliegen von Hautkrebs oder im Rahmen einer Nachsorge nach Hautkrebs an.
4. Bitte stellen Sie ALLE Anfragen insbesondere zu Terminen entweder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten oder über unsere Online-Rezeption, denn nur so können wir Ihnen datenschutzkonform auch antworten. Die Online-Vergabe bietet Ihnen den Vorteil einer automatischen Terminerinnerung. Bitte bearbeiten Sie Terminvorschläge binnen 2 Tagen (Annehmen oder Ablehnen), da sie ansonsten verfallen.
5. Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, erwarten wir eine Terminstornierung werktags mindestens 24h, freitags und am Wochenende mindestens 48h vorab. Dies ist 24/7 über unsere Online-Rezeption sehr einfach möglich. Patienten, die einfach nicht kommen, wird der Termin entsprechend des vereinbarten Leistungsumfanges in Rechnung gestellt. Eine erneute Terminvergabe ist erst nach Begleichung möglich. Sollte wiederholt ein Termin ohne Absage nicht eingehalten werden, beenden wir im Interesse aller übrigen Patienten den Behandlungsvertrag dauerhaft.