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Häufige Fragen im Alltag

FAQ – frequently asked questions

Hier möchten wir einige Fragen bereits beantworten, die sehr oft per eMail oder auch am Telefon an uns gestellt werden.

1. Mit welchen Kosten muss ich als Selbstzahler rechnen und darf ich überhaupt in eine Privatpraxis kommen?

Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte, die unverändert seit 1996 gültig ist.  Die Kosten liegen für eine normale Konsultation von 10-20 min bei ca. 40-70 Euro, bei ästhetischen Beratungen ggf. zzgl. Mehrwertsteuer. Eine Hautkrebsfrüherkennung mittels Videosystem kostet ab 111,59 Euro. Kosten für operative, laserchirurgische oder ästhetische Leistungen kalkulieren wir für Sie individuell im Rahmen des Vorgespräches, da diese vom Material- und Zeitaufwand abhängen.

2. Werden die Kosten von meiner privaten Krankenversicherung erstattet?

Im Allgemeinen werden die Kosten nach GOÄ bei medizinisch indizierten Leistungen von privaten Versicherungen und Beihilfestellen erstattet. Sollte dies bei einzelnen Leistungen anders sein und wir davon Kenntnis haben, werden wir das vorab mitteilen oder einen Kostenvoranschlag erstellen. Garantien für eine komplette Kostenübernahme können wir jedoch nicht übernehmen, der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und der Praxis. Das bedeutet, Sie sind in jedem Fall für eine von uns erbrachte Leistung zahlungspflichtig, so lange die Abrechnung sich nach der gültigen GOÄ und Analog-Empfehlungen der Bundesärztekammer richtet und korrekt erstellt wurde.

3. Kann ich auch als Kassenpatient in Ihre Praxis kommen?

Selbstverständlich dürfen Sie auch als gesetzlich Versicherter gern zu uns kommen und unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Abrechnung über Ihre Krankenkasse ist jedoch nicht möglich, Sie tragen die entstehenden Kosten in diesem Fall selbst. Gesetzliche Krankenkassen sind auch nicht zur Erstattung von privatärztlichen Leistungen verpflichtet.

4. Warum werden Vorgespräche für ästhetische Behandlungen berechnet?

Auch diese Leistung bedingt einen Kosten- und Zeitaufwand für die Praxis. Im Gegensatz zum Einzelhandel arbeiten wir nach einer staatlichen Gebührenordnung und können diese Kosten nicht einfach auf andere Kunden umlegen, also quasi “einpreisen”, wenn sich aus dem Vorgespräch keine weitere Behandlung ergibt. Unabhängig davon fänden wir das den anderen Patientinnen und Patienten gegenüber auch nicht fair.

5. Ich bin aber in einem Sondertarif versichert (z.B. Post B, Standardtarif, KVB 1-3), was ist damit?

Vereinbarungen zu Sondertarifen betreffen Verträge zwischen Versicherern und kassenärztlichen Vereinigungen. Als Privatpraxis sind wir nicht Vertragspartner solcher Vereinbarungen. Wir berechnen angesichts einer inzwischen 27 Jahre nicht an inzwischen 60% Inflation angepassten ärztlichen Gebührenordnung im Miminum den 2,3fachen Regelsatz, in begründeten Fällen (z.B. mehrere Diagnosen/Befunde, gesteigerter Erörterungsbedarf, schwierige OP unter Blutverdünner, Beurteilung von überdurchschnittlich vielen Einzelbefunden) mit der in der GOÄ vorgesehenen Begründung auch bis zum 3,5fachen Satz. Rechnen Sie als Versicherter in einem Sondertarif also bitte mit einem Eigenanteil.

6. Wann muss ich meine Rechnungen bezahlen?
Die ärztliche Gebührenordnung sieht als gesetzliche Grundlage eine Zahlungsverpflichtung direkt nach Leistungserbringung bzw. Erhalt der Rechnung vor. Selbstzahler ohne Erstattungsanspruch zahlen ihre Rechnung normalerweise direkt in der Praxis bar oder per ec-cash. Ansonsten beträgt die Zahlungsfrist, die wir aus eigener Kulanz einräumen, 3 Wochen ab Rechnungsdatum. Bei hohen Rechnungssummen sind ggf. individuelle Regelungen bis 4 Wochen möglich. Bitte beachten Sie, daß notwendige Mahnungen Kosten verursachen, die wir auch in Rechnung stellen müssen.